Verschiebung der Abschlussprüfungen!

Folgendes Schreiben veröffentlichte das Kultusministerium am 20.03.2020:

Verschiebung der zentralen Abschlussprüfungen an den Schulen im laufenden Schuljahr sowie Umgang mit außerschulischen Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch einmal danke ich lhnen sehr herzlich für alles, was Sie in diesen so herausfordernden Zeiten tagtäglich leisten. lch bin mir bewusst, dass die weiterhin sehr dynamische Lageentwicklung bezüglich der Verbreitung des Coronavirus eine besondere Belastung für die Schulleiterinnen und Schulleiter, unsere Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und die Schülerinnen und Schüler im Land ist. In diesem Zusammenhang hat auch die Sorge um die anstehenden Abschlussprüfungen an den Schulen weiter zugenommen. Wir haben die Gesamtsituation lange und sorgsam abgewogen.

Vor diesem Hintergrund habe ich nun entschieden, den Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 zu verlegen. Denn wir müssen davon ausgehen, dass die Schülerinnen und Schüler wegen der Einstellung des Unterrichts bis einschließlich der Osterferien ohne eine Verschiebung der anberaumten Prüfungstermine nicht über die nötigen Voraussetzungen für die Prüfung verfügen. Mit einem neuen Terminplan wollen wir ermöglichen, dass dies in dieser schwierigen Zeit im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler doch bewerkstelligt werden kann.

Folgender neuer Terminplan ist damit für die einzelnen zentralen Abschlussprüfungen vorgesehen:

Abiturprüfungen allgemein bildende Gymnasien:
1. Hauptprüfungstermine vom 18. bis zum 29. Mai 2020,
2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 26. Juni 2020,
3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020

RealschulabschIussprüfungen:
1. Hauptprüfungstermine vom 20. bis 28. Mai 2020,
2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 23. Juni 2020,
3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.

WerkrealschulabschIussprüfungen:
1. Hauptprüfungstermine vom 20. bis 27. Mai 2020,
2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 22. Juni 2020,
3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.

Hauptschulabschlussprüfungen:
1. Hauptprüfungstermine vom 16. bis 24. Juni (aktueller Stand! Das Zeitfenster der drei Termine muss bei Bedarf zugunsten des Nachtermins noch verengt werden!),
2. erster Nachtermin 6. bis 8. Juli 2020,
3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli2020

Berufliche Schulen:
Für die beruflichen Schulen (auch für die beruflichen Gymnasien und die Berufsoberschulen) wird das terminliche Gesamttableau ebenfalls so angepasst, dass alle zentralen Prüfungen erst ab 18. Mai anberaumt werden. Die Terminierung der Prüfungen der Berufsschulen muss noch im Einvernehmen mit den Kammern erfolgen. Der gesamte Zeitplan für die beruflichen Schulen wird noch gesondert an diese kommuniziert, sobald diese Abstimmung erfolgt ist.

Termingerechte Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge und die berufliche Ausbildung möglich
Durch die Kultusministerkonferenz wird sichergestellt, dass auch mit dem neuen Zeitplan für die Abschlussprüfungen eine termingerechte Bewerbung für bundesweit bzw. örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist. Gleiches gilt für den Zugang zur beruflichen Ausbildung.

Umgang mit Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche
Zudem nehme ich noch einmal auf das Schreiben des Ministerialdirektors Föll vom 3. März 2020 Bezug, mit dem wir zum Umgang mit Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen Stellung genommen haben. Hier gilt nun, dass alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis Schuljahresende untersagt sind. Dies umfasst alle Studien- und Klassenfahrten im lnland wie in das Ausland sowie alle Schüleraustausche. Die hierdurch verursachten Stornierungskosten werden vom Land übernommen. Die im Schreiben vom 3.3.2020 dargelegten Regelungen zum Kostenersatz sind weiterhin aktuell und zu beachten. Von neuen Reisebuchungen für das kommende Schuljahr ist bis auf weiteres abzusehen.

Präsenz der Lehrerinnen und Lehrer
lch bitte die Schulleiterinnen und Schulleiter darauf zu achten, dass sich die Lehrkräfte ihrer Schule nur aus zwingenden schulorganisatorischen Anlässen, insbesondere auch zur Notbetreuung, im Schulgebäude aufhalten sollen. Die Lehrkräfte befinden sich weiterhin im Dienst, der grundsätzlich von zuhause zu verrichten ist.

Weitere lnformationen zur Organisation der Abschlussprüfungen
lch weiß, dass es noch offene Fragen gibt, die mit der Durchführung der verschobenen Abschlussprüfungen zusammen hängen: Dies gilt für die Zuordnung der Termine zu einzelnen Fächern, für eine pragmatische Regelung der anstehenden Korrekturverfahren und anderes mehr. Zu all diesen Fragen werden wir zeitnah noch einmal gesondert informieren.
Bitte leiten Sie dieses Schreiben an alle bei lhnen vor Ort Beteiligten weiter.
lch danke lhnen allen nochmals sehr herzlich für lhren unermüdlichen Einsatz und lhre große Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Susanne Eisenmann