Notbetreuung in den Osterferien

Folgendes Schreiben leiten wir vom Kultusministerium weiter:

Umgang mit dem Corona-Virus: Hinweise zur Notbetreuung von Kindern an Schulen, einschließlich der Osterferien, zu längerfristig geplanten Klassenfahrten sowie zur Präsenz der Schulleitungen im Schulgebäude

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist in diesen für alle am Schulleben Beteiligten enorm herausfordernden Zeiten eine wertvolle Erkenntnis, dass die Schulgemeinschaften und namentlich Sie, die Schulleiterinnen und Schulleiter vor Ort, so engagiert und vorausschauend zu Werke gehen. Uns erreicht eine Fülle positiver Rückmeldungen, für die wir sehr dankbar sind. Das gilt für die Lernbegleitung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Ausgestaltung der Notbetreuung. Ich danke Ihnen sehr für Ihren unermüdlichen Einsatz; bitte geben Sie diesen Dank auch an Lhr ganzes Kollegium weiter.

Notbetreuung an Schulen

Die Notbetreuung an den Schulen wurde eingerichtet für Schülerinnen und Schüler :

  • der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie
  • der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Darüber hinaus habe ich mit Schreiben vom 15. März 2020 für bestimmte Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren ergänzende Regelungen mitgeteilt.

Die Notbetreuung richtet sich an Kinder, sofern beide Erziehungsberechtigte (bzw. der oder die Alleinerziehende) im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Darüber hinaus gehende Ausnahmen kann im Einzelfall unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde vor Ort zulassen.

Zur kritischen lnfrastruktur gehören im Sinne der Corona-Verordnung der Landesregierung insbesondere

  • die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, lnformationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  • die gesamte lnfrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und
  • Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
  • Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
  • Rundfunk und Presse,
  • Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für Oen ÖptrlV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im
  • Linienverkehr eingesetzt werden,
  • die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
  • das Bestattungswesen.

Notbetreuung an den Schulen auch in den Osterferien

Es ist erforderlich, dieses Angebot auch in den kommenden Wochen aufrecht zu erhalten, um die in der kritischen lnfrastruktur Tätigen nach Kräften zu unterstützen. Deshalb ist die Notbetreuung an den Schulen, wo immer sie nachgefragt wird, auch in den ab 6. April 2020 beginnenden Osterferien ungeschmälert anzubieten. Bitte organisieren Sie diese Angebote in schon bewährter Weise auf der Grundlage der bekannten
Regeln weiter. Angesichts der zahlreichen positiven Rückmeldungen, die uns aus den Schulen erreichen, gehen wir davon aus, dass die Einteilung der Lehrkräfte (auch der Pädagogischen Assistenten) für die Notbetreuung auf freiwilliger Basis möglich ist. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, so informieren Sie bitte die zuständige Schulaufsicht (Regierungspräsidium bzw. Staatliches Schulamt) .

Hinweis zur Kostenübernahme für stornierte Klassenfahrten Studienfahrten und Schüleraustausche über das laufende Schuljahr hinaus

In ihrem Schreiben vom 20. März 2020 hat die Ministerin nochmals Ausführungen zum Umgang mit Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen gemacht. Zu Ihren Rückfragen, welche Regelung für Stornokosten gilt, die bereits für das kommende Schuljahr gebuchte Fahrten betreffen, kann ich folgendes mitteilen: Sofern Sie diese
Fahrten bis Ende April stornieren, wird das Land auch hier die Stornokosten tragen. Die im Schreiben vom 3. März 2020 dargelegten Regelungen zum Kostenersatz sind weiterhin aktuell und zu beachten.

Präsenz der Schulleitungen an der Schule

Mit Schreiben vom 14. März 2020 habe ich außerdem darum gebeten, dass Schulleiterinnen und Schulleiter sowie im Vertretungsfall ihre Stellvertreter zu den üblichen Unterrichtszeiten an der Schule erreichbar sein sollen. Sofern Sie älter als 60 Jahre sind, auch im Fall relevanter Vorerkrankungen (insbesondere bei einer Immun- oder Atemwegsschwäche) oder einer Schwangerschaft, will ich empfehlen, dass Sie die Präsenzaufgabe gerne auf Ihren Stellvertreter bzw. Ihre Stellvertreterin übertragen und von zu Hause arbeiten können. Trifft dies in gleicher Weise für die stellvertretende Schulleitung zu, so können Sie die Aufgabe der Anwesenheit an der Schule auf ein anderes Mitglied des Kollegiums übertragen. Während der Osterferien bitte ich darum, dass die Schulleitung für die Notbetreuung an der Schule zumindest telefonisch erreichbar ist und Ihre Erreichbarkeit über das E-Mail-Postfach der Schule zur Sicherstellung des Informationsflusses gewährleistet bleibt.

Abschließend danke ich Ihnen allen noch einmal sehr für Ihren großen Einsatz und wünsche Ihnen von Herzen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Föll – Ministerialdirektor