Neue Informationen zur Hauptschulabschlussprüfung 2019/20

Die Corona-Pandemie hat einiges durcheinandergewirbelt. Seit dem 4. Mai ist die Schule für euch teilweise wieder geöffnet; besonders um euch auf die Prüfung in diesem und im nächsten Schuljahr vorzubereiten. Es gibt nun auch einige Änderungen bzgl der Prüfung und der Notenberechnungen. Hierzu nochmals eine Auflistung der einzelnen Prüfungsteile:

1. PROJEKTARBEIT wurde durchgeführt. Die Note zählt aber nicht zum Hauptschulabschluss. Ihr könnt die Verbalbeurteilungen erhalten und eurem Zeugnis beilegen.

2. KOMMUNIKATIONSPRÜFUNG ENGLISCH wurde durchgeführt und zählt zur Englischnote.

3. Schriftliche Prüfung(zählt dreifach)
DEUTSCHDi, 16. Juni 2020 – 180 Min. Nachtermin: 01.07.20
MATHEMATIKDo, 18. Juni 2020 – 45 + 90 Min.Nachtermin: 03.07.20
ENGLISCHMo, 22. Juni 2020 – 30 + 90 Min.Nachtermin: 06.07.20

4. MÜNDLICHE PRÜFUNGEN: (ca. 15 min.) – 20. Juli  bis  29. Juli 2020 –> Meldung zur mündlichen Prüfung in D und M – 06. Juli 2020

5. WEITERES PRÜFUNGSFACH: Die Schülerinnen und Schüler wählen nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung aus den maßgebenden Fächern ein Fach, das neben den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch als Prüfungsfach gilt, und benennen dieses Fach spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe gegenüber der Schulleitung. Dieses Fach wird für die Berechnung des Durchschnitts der Gesamtleistungen der maßgebenden Fächer doppelt gewichtet.

Wann erfahre ich meine Note?
Auf Wunsch prüfungsrelevante Jahresleistungen in
D, M und E
25. Mai 2020
Schriftl. Prüfungsleistungen in D, M und E01. Juli 2020
Jahresleistung in weiteren Fächern für Schüler/innen,
die unsere Schule nach Klasse 9 verlassen
06. Juli 2020
Ausgabe des Hauptschulabschlusszeugnisses29. Juli 2020
§8 der Hauptschulabschlussprüfung ist weiterhin gültig!

Die Hauptschulabschlussprüfung ist bestanden, wenn  

  • der Durchschnitt der Gesamtleistungen der maßgebenden Fächer besser als 4,5 ist und 
  • die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem Prüfungsfach geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet sind; sind die Gesamtleistungen in zwei Prüfungsfächern geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet, ist die Prüfung bestanden, wenn für eines dieser Fächer ein Ausgleich gegeben ist und
  • die Gesamtleistungen in nicht mehr als drei maßgebenden Fächern geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet sind, wobei ein „ungenügend“ wie zwei „mangelhaft“ gewertet wird. 

 Ist das Bestehen der Prüfung auf Grund der Gesamtleistung im Fach Englisch nicht möglich, kann auf Wunsch der Hauptschulabschluss ohne die Fremdsprache erteilt werden; in diesem Fall wird für das Fach im Abschlusszeugnis keine Note ausgebracht. Ist das Bestehen der Prüfung auf Grund der Gesamtleistung im Fach Sport, Musik oder Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für das Bestehen maßgebend.

Mit den besten Wünschen für die Prüfungsvorbereitung und ein gutes Gelingen!