Die Zeit der Abschlussprüfung ist nah! Trotz der Corona-Pandemie werden die Prüfungen durchgeführt (momentaner Stand!). Es haben sich einige Änderungen ergeben, die wir Ihnen/euch hiermit mitteilen möchten.
1. Schriftliche Prüfung | Beginn: 08.00 Uhr | |
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DEUTSCH | Mi, 20. Mai 2020 – 240 Min. | Nachtermin: 16.06.20 |
MATHEMATIK | Mo, 25. Mai 2020 – 180 Min. | Nachtermin: 18.06.20 |
ENGLISCH | Mi, 27. Mai 2020 – 120 Min. | Nachtermin: 22.06.20 |
2. Mündliche Prüfung | |
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Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FÜK) | entfällt |
freiwillig in den Fächern D – M – E (ca. 15 Min.) | 20.07. – 29-07.2020 |
Schriftliche Anmeldung zur mündlichen Prüfung | 06.07.2020 |
3. Berechnung des Durchschnitts
Die Schülerinnen und Schüler wählen nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung unter den maßgebenden Fächern und Fächerverbünden ein Fach oder einen Fächerverbund, das oder der für die Berechnung des Durchschnitts aus den Noten der maßgebenden Fächer und Fächerverbünde sowie den Noten der Kernfächer doppelt gewichtet wird, und benennen dieses Fach oder diesen Fächerverbund spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe gegenüber der Schulleitung.
Wann erfahre ich meine Noten | |
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Auf Wunsch die Jahresleistungen in D, M, E | 13. Mai 2020 |
Schriftliche Prüfungsleistungen in D, M, E | 29. Juni 2020 |
Jahresleistungen in allen weiteren Fächern | 30. Juni 2020 |
Geschafft! Ausgabe des Abschlusszeugnisses | 29. Juli 2020 |
Wann gilt die Prüfung als bestanden? (unveränderte Vorgaben)
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- der Durchschnitt aus den Noten der maßgebenden Fächer und –verbünde mind. 4,0 ist.
- der Durchschnitt aus den Noten in den Fächern der schriftlichen Prüfung mind. 4,0 ist.
- die Gesamtleistungen in keinem der Fächer der schriftlichen Prüfung mit der Note 6 bewertet wurde.
- die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem der maßgebenden Fächer geringer als mit der Note ausreichend bewertet sind; trifft dies in höchstens drei Fächern zu, so ist die Prüfung bestanden, wenn für jedes dieser mit schlechter als ausreichend bewerteten Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist.
Verordnung über die Abschlussprüfung (Auszug):
gelten weiterhin unverändert: § 8 Nichtteilnahme, Rücktritt und § 9 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
Mit den besten Wünschen für die Prüfungsvorbereitung und ein gutes Gelingen!