Durchführung der Abschlussprüfungen und Leistungserhebungen 2019/20

Liebe Eltern, liebe Schüler,

ich möchte kurz die neuesten Informationen an Sie alle weitergeben. Neues vom Kultusministerium bzgl den Abschlussprüfungen Klasse 9 und 10:

1. Projektarbeit

  • Die Projektarbeit entfällt für dieses Schuljahr.
  • Auch eine bereits durchgeführte Projektarbeit, wie bei uns, ist nicht mehr Teil der Prüfungsleistung. (Es kann jedoch in diesen Fällen ein Zertifikat ohne Note über die durchgeführte Projektarbeit ausgestellt werden.)
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9, für welche die Projektarbeit zur Jahresleistung des Faches Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS) zählt, ist auch eine bereits durchgeführte Projektarbeit nicht Teil der Jahresleistung. (Es kann jedoch auch in diesen Fällen ein Zertifikat ohne Note über die durchgeführte Projektarbeit ausgestellt werden.)

2. Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (Realschulabschlussprüfung)

  • Auch die fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FüK), die Teil der Realschulabschlussprüfung ist, entfällt.

3. Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten

  • Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten, die z. B. durch § 9 der Notenbildungsverordnung, § 7 der AGVO und NGVO vorgegeben ist, wird aufgrund der zeitweisen Schulschließung nicht eingehalten werden können. Diese Mindestanzahl kann deshalb unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können.
  • Dies gilt entsprechend für die in § 9 Absatz 5 der Notenbildungsverordnung vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung einer ,,gleichwertigen Feststellung von Leistungen” (GFS). Diese Verpflichtung ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende GFS ausdrücklich wünscht, soll sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere Formen der Darstellungen möglich.
  • Die in § 9 Abs. 5 der Notenbildungsverordnung vorgegebene Verpflichtung zur Durchführung einer fachinternen Überprüfung im gewählten Wahlpflichtfach und im Fächerverbund Naturwissenschaftliches Arbeiten (Klasse 10 der Realschule und Gemeinschaftsschule) ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte fachinterne Überprüfung bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende fachinterne Überprüfung ausdrücklich wünscht, gelten die Hinweise zur GFS entsprechend.

4. Geänderte Prüfungstermine

Bitte merken Sie sich diese neuen Termine vor, bleiben Sie alle gesund und…..wir werden gemeinsam unser Schulschiff schon auf Kurs halten.

Ich verbleibe mit freundlichem Gruß

Renate Hartmann